
Die 3. / 4. Klasse aus Oberwil präsentiert: Die Zuger Altstadt
Das Hohe Gericht
War jemand verdächtig in der Stadt Zug, wurde er verhaftet und dem Scharfrichter übergeben. Er wurde in die Gefängniszellen im Zytturm, Chaibenturm oder in das Baarertor «eingeknastet». Die Gefangenen standen unter der Aufsicht von zwei Läufern (auch Landjäger genannt). Die zwei waren für die Sauberkeit, das Leeren der Häfen, das Wechseln des Strohs, den Unterhalt in den Gefängniszellen und das Erhalten von Ketten und Schlössern verantwortlich.
Zuerst begannen die Examina mit dem gütlichen Verhör. Dabei handelte es sich um eine kurze Befragung zur Person und zum Grund der Verhaftung. Schliesslich wurden die Verhafteten gefragt, ob sie ihre Tat zugeben oder nicht. Auf ein Geständnis folgte aber meistens die Hinrichtung. Deswegen antworteten die Befragten meistens mit nein. Da aber der Befragte nur hingerichtet wurde, wenn er ja sagte, mussten sie mit den Peinlichen Verhören anfangen. Dann wurden dem Verhafteten die Haare geschoren und das Büsserhemd übergezogen, in der Hoffnung, dass er es eher zugibt. Dann begannen im Chaibenturm die Peinlichen Verhöre, die Wochen und sogar Monate dauern konnten. Je nachdem wie schnell er es zugab. Wenn er es zugab, fragte man das Volk, ob man diese Person wirklich töten soll. Meistens war das Volk dafür. Dann besprach man, wie man die Person töten soll. Es gab die Möglichkeiten mit dem Schwert oder Strick, Verbrennung oder Verstümmelung.
Das Mittelalter war eher eine brutale Zeit.